Nicht nur Vielflieger, auch Urlauber, die nur selten in den Urlaub fliegen, können in die unangenehme Situation geraten, dass ihr Flug nur sehr verspätet ankommt. Dabei kann man sich noch fast glücklich schätzen. Denn auch plötzliche Flugausfälle durch Stornierungen sind keine Seltenheit. Aber als Fluggast hat man hier durchaus Rechte. Rechte, die man einfordern sollte. Damit die Fluggesellschaften nicht einfach machen können, was sie wollen, gibt es eine EU-Fluggastverordnung 261-2004. Hier wird genau erläutert, was jedem Fluggast bei einer Flugverspätung oder Flugausfall zusteht. Leider gibt es Fluggesellschaften, die sich darum drücken, den Fluggästen ihren Ausfall gerecht zu erstatten. Aber als Fluggast muss man hier nicht allein kämpfen.
Wie bekommt man als geschädigter Fluggast Hilfe?
Wichtig ist es erstmal zu wissen, dass einem eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht. Hier muss man sich allerdings auf eine ganze Menge Papierkram einstellen. Die Fluggesellschaften machen es einem nicht leicht, an seine gerechtfertigte Erstattung zu kommen. Wer sich nicht alleine mit den Gesellschaften auseinandersetzen möchte, der kann sich online Hilfe holen. So existieren Online Hilfeplattformen, die den Fluggast bei der Einforderung unterstützen. Und dies für eine nur geringe Aufwandsentschädigung. Sie kümmern sich um die Kontaktaufnahme mit den Airlines und stehen für die Rechte der Klienten ein. Für den Fluggast fallen erstmal keine Kosten an. Erst wenn der Antrag auf Entschädigung durchgegangen ist und eine angemessene Zahlung erfolgt ist, dann bekommt die Online Plattform einen kleinen prozentualen Anteil. Sollte es tatsächlich mal vorkommen, dass der Entschädigungsantrag abgelehnt wird und der Fluggast absolut kein Recht auf Zahlung hat, dann bekommt auch die Hilfeplattform kein Geld. Solange kein Geld fließt, wird auch nicht gezahlt.
Definition einer Flugverspätung
Die Frage ist ja, wann genau handelt es sich um eine Flugverspätung. Sollte der Flug mal 30 min überfällig sein, dann spricht man hier noch nicht von einer dramatischen Verspätung. Der Flug muss mindestens mit einer 3 Stunden Verzögerung am Zielflughafen ankommen. Dann kann man als Fluggast eine Entschädigung einfordern. Diese bemisst sich an der Flugdistanz. Laut EU-Recht ist dann eine Zahlung zwischen 250 und 600 Euro möglich. Je nach Dauer der Verspätung stehen dem Fluggast sogar noch zusätzliche Leistungen zu. Hierzu zählt dann nicht nur eine entsprechende Ausgleichszahlung. Wer eine Flugverspätung von 5 Stunden dulden muss, der hat ein Anrecht auf die komplette Erstattung des Ticketpreises. Hier ist dann aber die Voraussetzung, dass der Fluggast den Flug gar nicht mehr antreten möchte.
Warum ist das Anrecht auf Entschädigung so schwer durchzusetzen?
Grundsätzlich kann man sagen, dass niemand gern Fehler eingestehen und dafür auch noch zahlen möchte. So versuchen die Fluggesellschaften erst einmal immer, die Schuld woanders abzuladen. Bei einer Flugverspätung muss somit erst einmal der Grund der Verzögerung analysiert werden. Hier wird dann geprüft, ob die Gesellschaft die Verspätung hätte verhindern können oder ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen. So ein außergewöhnlicher Umstand wäre zum Beispiel ein Vogelschlag oder auch ein schweres Gewitter, bei dem die Sicherheit der Fluggäste gefährdet gewesen wären. Hierfür kann die Airline dann nichts und ist somit auch nicht haftbar.
Rechte einfordern
Fluggäste wissen meist gar nicht, was ihnen im Falle einer Flugverspätung rechtlich zusteht. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass rund 80 % der Fluggäste, die bereits einmal eine Verspätung durchleben mussten, ihre Forderungen gar nicht erste geltend machen. Dies spielt natürlich den Fluggesellschaften zu. Und wenn Passagiere den Versuch unternehmen, auf eigene Faust ihre Forderungen einzufordern, dann werden diese meist von der Fluggesellschaft kurzerhand abgewiesen. Die Unwissenheit der Fluggäste ist hier leider das Problem. Wenn man nicht 100%ig weiß, was man eigentlich einfordern kann, dann lässt man sich zu leicht abwimmeln. Aber zum Glück gibt es hier Experten, die genaustens über die Flugrechte der Passagiere Bescheid wissen und sich für diese einsetzen. So kann man als Fluggast, bei der Vertretung seiner Interessen, schon mal das eine oder andere graue Haar einsparen. Eine Einforderung der Interessen ist im Normalfall keine kurzfristige Angelegenheit. Die Rechtsfrage kann sich über einen langen Zeitraum hinziehen. Wenn denn aber der Ausgleich gezahlt wird, dann überweisen diese online Experten die Ausgleichszahlung innerhalb von 24 Stunden. Hier lohnt es sich einmal, genauer nachzuschauen.
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