Eine Reise mit dem Flugzeug ist oft der schnellste Weg, um ferne Länder oder traumhafte Inseln zu erreichen. Dampfer möchten dabei natürlich nicht auf ihre elektronische Zigarette und Lieblingsliquids verzichten. Doch an Flughäfen und in Flugzeugen gelten strenge Regeln. Das betrifft sowohl das Handgepäck als auch das Aufgabegepäck. Die Sicherheitsbestimmungen variieren von Airline zu Airline und orientieren sich meist an internationalen Richtlinien. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits vor der Abreise über die genauen Vorgaben zu informieren. So lassen sich Komplikationen an der Kontrolle vermeiden.
Allgemeine Bestimmungen für E-Zigaretten und Liquids
Wer E-Zigaretten mit auf Reisen nehmen möchte, muss vor allem wissen, dass die Geräte nicht ins Aufgabegepäck gehören. Akkubetriebene Geräte sind im Handgepäck zu transportieren, weil sich sonst unbemerkt ein Brand entwickeln könnte – wie InnoCigs in seinem Blog darstellt. Das Handgepäck darf hingegen mit E-Zigarette und passenden Akkus bestückt werden, solange es den gängigen Handgepäck-Richtlinien entspricht. Viele Airlines schreiben explizit vor, dass Dampfen an Bord untersagt ist. Es lohnt sich, diese Regel ernst zu nehmen, um unnötige Diskussionen mit Flugbegleitern zu vermeiden.
Zusätzlich gibt es Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten. Liquids unterliegen den gleichen Beschränkungen wie Shampoo oder Parfüm. Im Handgepäck sind nur Behälter bis maximal 100 Milliliter erlaubt. Außerdem müssen sie in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden, der ein Volumen von höchstens einem Liter aufweist. Nur eine dieser Plastiktüten pro Passagier ist erlaubt.
Länder- und Airline-Unterschiede beachten
Jede Airline kann eigene Regeln aufstellen. Einige akzeptieren E-Zigaretten ohne Weiteres, solange sie im Handgepäck transportiert werden. Andere wiederum verlangen, dass die Akkus während des Fluges vollständig entladen oder isoliert sind. Auch die verschiedenen Zielländer können spezielle Einfuhrbeschränkungen haben, vor allem wenn dort andere Gesetze zum Konsum von Nikotinprodukten gelten. In manchen Regionen sind elektronische Zigaretten sogar komplett verboten. Es hilft, die Reiseplanung mit einem Blick auf die entsprechenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen zu ergänzen. Wer gegen Landesgesetze verstößt, muss im schlimmsten Fall mit hohen Strafen rechnen.
Was beim Packen ins Handgepäck zu beachten ist
Sobald klar ist, dass die Akkus der E-Zigarette ausschließlich im Handgepäck Platz finden, stellt sich die Frage nach der richtigen Vorbereitung. Zunächst hilft es, das Gerät gründlich auszuschalten oder sogar zu sichern, damit kein ungewolltes Aktivieren möglich ist. So kann unterwegs nichts überhitzen. Ein spezielles Etui oder ein Täschchen sorgt für Schutz, damit weder Display noch Mundstück beschädigt werden. Außerdem verhindert eine Aufbewahrungsbox ein versehentliches Auslaufen von Restliquid.
Liquids sollten in kleineren Flaschen transportiert werden. Am Flughafen ist es sinnvoll, diese Fläschchen bereits in der vorgeschriebenen ZIP-Beutel-Tasche bereitzuhalten, um Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Wer sicher gehen will, dass nichts ausläuft, kann zusätzlich etwas Frischhaltefolie um den Clearomizer / Pod wickeln. Im Flugzeug selbst kann es wegen des Druckunterschiedes vorkommen, dass sich das Liquid ausdehnt. Ein Auslaufen ist damit wahrscheinlicher, wenn die Flaschen / Tanks nicht ausreichend verschlossen sind.
Dampfen an Bord – ein absolutes Tabu
Obwohl nicht jede Fluggesellschaft ein offizielles Verbot für das Dampfen an Bord ausspricht, kann das Personal im Flugzeug eigenständig einschreiten. Ein Dampfwölkchen im Inneren der Kabine wird in der Regel als Störung empfunden. Nichtraucher könnten sich belästigt fühlen, und die Flugbegleiter greifen meist sofort durch. Darüber hinaus stehen Sicherheitsbedenken im Fokus. Dampfer sollten angesichts dieser Umstände daher darauf verzichten, während des Fluges ein paar Züge zu nehmen.