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Reise mit dem Hund in Europa: Was müssen wir beachten?

Zusammen mit dem Hund in Europa reisen – Vorschriften, Medikamente und Wissenswertes


Reise mit dem Hund in Europa: Was müssen wir beachten?

Für das Reisen mit Hund bieten sich vor allem die europäischen Länder an: Die Einreisebestimmungen sind fast überall einheitlich geregelt und die Hürden, um mit Ihrem Hund hier Ihren Urlaub machen zu können, sind gering. Darüber hinaus ergeben sich von Deutschland aus meist relativ kurze Anfahrtswege, sodass die Anreise mit Hund relativ entspannt verläuft. Allerdings sind einige Dinge zu beachten, wenn sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen möchten.


Reisen mit Hund in Europa: Impfungen und Vorschriften

Für das Reisen mit Hund in Europa gibt einige feste Vorschriften. Einheitlich ist in den EU-Ländern eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben; darüber hinaus sind weitere Impfungen anzuraten. Welche das sind – und welche Vorgaben für die Tollwutimpfung erfüllt sein müssen, haben wir Ihnen in unserem Artikel zusammengestellt.


Auch informieren wir Sie darüber, welche Dokumente Sie unbedingt benötigen, wenn Sie sich für einen Urlaub mit Hund im europäischen Ausland entscheiden. Der EU-Heimtierausweis ist in der Regel zwingend vorgeschrieben, ebenso wie die Implantation eines Mikrochips. Auch die Mitnahme des klassischen Impfpasses ist ratsam, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen gehen. Einige Länder schreiben darüber hinaus ein Gesundheitszeugnis vor, das gegebenenfalls sogar von einem Amtsarzt ausgestellt sein muss.


Planen Sie in dieser Hinsicht frühzeitig und genau, um Schwierigkeiten beim Grenzübertritt oder im Urlaubsland zu vermeiden. Vor allem im Hinblick auf die Impfungen empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung, da sich der Impfschutz oft erst nach einigen Wochen entwickelt bzw. auch eine bestimmte Wartezeit – wie etwa bei der Tollwutimpfung – vor dem Reiseantritt vorgeschrieben wird.


Reisen mit Hund und Impfpass

Wenn Sie mit Ihrem Hund Urlaub machen, sollten Sie den Impfpass unbedingt mit auf die Gepäckliste setzen. In der Regel müssen Sie in allen Ländern nachweisen können, dass Ihr Hund die vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat und entsprechend einreisen darf. Ohne vorliegenden Impfpass kann Ihnen sonst womöglich die Einreise mit Ihrem Hund ins Urlaubsland verweigert werden.

Wir möchten Sie nachfolgend auch darüber informieren, welche Impfungen für das Reisen mit Hund notwendig sind.


Die wichtigsten Impfungen für Europa

Für die meisten europäischen Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen in Bezug auf Hunde. Einheitlich geregelt ist hier vor allem eine gültige Tollwutimpfung.


Die Grundimpfung für Tollwut kann ab einem Mindestalter von 12 Wochen vorgenommen werden. Wurde Ihr Hund bereits früher geimpft, ist diese Impfung jedoch für die Reise nicht gültig. Grundsätzlich müssen nach der Tollwutimpfung 21 Tage vergehen, bis Sie in das Urlaubsland einreisen. Die Impfung muss von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht werden. Die Impfschutzdauer ist im Impfpass festgehalten, so lange ist auch die Impfung für das Reisen mit Hund gültig.


Ist Ihr Hund jünger als drei Monate bei Reiseantritt und daher noch nicht geimpft, beachten Sie unbedingt die jeweils geltenden Bestimmungen im Urlaubsland. Viele Länder innerhalb der EU untersagen die Einreise mit einem nicht geimpften Hund generell.


Neben dem Tollwutschutz empfehlen sich für den Urlaub mit Hund im Ausland alle weiteren Impfungen, die auch in Deutschland Pflicht sind bzw. empfohlen werden. So etwa sollte Ihr Hund gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein. Reisen Sie in ein Gebiet mit vielen Zecken, sollte auch die Impfung gegen Borreliose nicht fehlen.


Planen Sie grundsätzlich genügend Zeit vor der Reise ein, um Ihren Hund zu impfen. Die Immunität gegen den jeweiligen Erreger stellt sich oft erst einige Zeit nach der Impfung ein. Darüber hinaus können auch Nebenwirkungen durch das Impfen auftreten


Beachten Sie auch, dass es in einigen Ländern noch zusätzliche Regeln gibt, die Sie recherchieren sollten – so etwa in Großbritannien oder in Norwegen.


Die Reiseapotheke für den Hund: Ebenso wichtig wie die Impfungen

Nicht gegen alle Krankheiten, die im Ausland bei Ihrem Hund auftreten können, gibt es einen Impfstoff. Stellen Sie deshalb eine Reiseapotheke für den Hund zusammen, um ihn bei einer Erkrankung am Urlaubsort gut versorgen zu können. Häufig treten zum Beispiel kleinere Verletzungen oder auch Durchfall auf. Die Mitnahme von Wundsalben, Verbänden oder auch pflanzlichen Durchfallmitteln wirkt dem Stress entgegen, wenn es Ihrem Hund im Urlaub einmal schlecht gehen sollte.


Gesundheitszeugnis für die Reise mit dem Hund

Je nach Urlaubsland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Hunde. Einige Länder schreiben die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung vor. Diese darf – je nach Urlaubsland – nicht älter als wenige Tage oder Wochen sein.


Das Gesundheitszeugnis belegt, dass Ihr Hund keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigt und auch der Verdacht einer solchen Erkrankung nicht vorliegt. Darüber hinaus weist das Gesundheitszeugnis darauf hin, dass es in Ihrer Umgebung in einem bestimmten Umkreis keine amtlich festgestellte Tollwut gab.


Das Dokument wird von jedem Tierarzt ausgestellt, während einige Urlaubsländer jedoch auch ein offizielles, amtsärztliches Zeugnis vorschreiben. Dieses ist in der Regel auf dem Amt im Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz zu bekommen.


Das amtsärztliche Gesundheitszeugnis für Hunde wird in mehreren Sprachen (Englisch, Spanisch, Französisch) ausgestellt. Um das Dokument zu erhalten, wird Ihr Hund zuvor entsprechend untersucht. Zur Untersuchung sollten Sie den Impfpass Ihres Hundes mit allen eingetragenen Impfungen mitbringen sowie mögliche weitere, länderabhängige Bescheinigungen.


Der EU-Heimtierausweis: Wichtig für das Reisen mit Hund

Der EU-Heimtierausweis ist wichtig, wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland verreisen möchten. Für die meisten europäischen Länder ist die Mitnahme des Ausweises zwingend vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem Hund einreisen möchten. Andernfalls könnten Sie an der Grenze Schwierigkeiten bekommen oder Ihnen wird gar mit Ihrem Hund die Einreise verweigert.


Den EU-Heimtierausweis gibt es seit 2004. Er ähnelt inhaltlich dem klassischen Impfpass. Im Ausweis sind alle Vorsorgeuntersuchungen und alle Impfungen mit Datum und Gültigkeitsdauer vermerkt, insbesondere auch die Tollwutimpfung, die für die meisten Länder zwingend für das Reisen mit Hund vorgeschrieben ist. Darüber hinaus enthält der EU-Heimtierausweis

  • Name und Adresse des Halters,
  • Name, Rasse, Geschlecht und Farbe des Hundes,
  • das Geburtsdatum Ihres Vierbeiners,
  • das Datum der Chip-Implantation,
  • Name und Adresse des Tierarztes.

Seit dem 29.12.2014 gibt es einen neuen EU-Heimtierausweis, der im Vergleich zur alten Version um einige Punkte ergänzt wurde.

So muss beispielsweise auch die E-Mail-Adresse des Tierarztes eingetragen sein oder die Angaben zur Tollwutimpfung und zur Kennzeichnung des Hundes müssen laminiert sein. Der Hundebesitzer muss im neuen Ausweise die Angaben zu ihm und seinem Hund unterschreiben; Datumsangaben müssen vierstellig sein.


Wenn Sie noch einen alten Heimtierausweis besitzen, müssen Sie diesen jedoch nicht zwingend gegen einen neuen eintauschen. Besitzen Sie noch keinen Heimtierausweis, so können Sie sich diesen direkt mit der Impfung oder dem Chippen Ihres Hundes beim Tierarzt abholen. Sie müssen dafür in der Regel keine Bearbeitungszeit mit einrechnen.


Die Mindestkosten des EU-Heimtierausweises variieren und betragen in der Regel aktuell 7 bis 10 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Ablesen des Mikrochips sowie die Kosten für die Impfbescheinigung. Gegebenenfalls kommen weitere Kosten für die Implantation des Mikrochips dazu, wie er für die meisten Auslandsreisen ebenfalls vorgeschrieben ist. Dann belaufen sich die Kosten für den EU-Heimtierausweis mitsamt Chip auf etwa 15 bis 20 Euro.


Mit dem EU-Heimtierausweis und Chip können Sie übrigens auch in Länder außerhalb der EU mit Ihrem Hund einreisen. So etwa ermöglicht er Ihnen die Einreise in die Schweiz, nach Norwegen, nach Island, San Marino, Andorra, Monaco oder Liechtenstein.


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